Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
UN-Behindertenrechtskonvention
Bremische Inklusionsvereinbarung - (noch Integrationsvereinbarung)
Leitfaden Personalauswahl
Beamtenrecht – Versorgung
BTHG (Bundesteilhabegesetz) - Änderungen im Gesetz
Digitale Barrierefreiheit
Ziele des AGG
Urteile und Rechtsprechungen
Noch finden Sie hier die Integrationsvereinbarung des Bremischen Öffentlichen Dienstes. Eine Inklusionsvereinbarung ist in Arbeit und erscheint hoffentlich 2023. Hierzu ist auch eine Handlungshilfe geplant, die ebenfalls für 2023 geplant ist.
Integrations-/Inklusionsvereinbarung (pdf, 117 KB)
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Ziele des AGG
Das Hauptziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen
• der „Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft,
• des Geschlechts,
• der Religion oder Weltanschauung,
• einer Behinderung,
• des Alters oder
• der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen, § 1 AGG. Es geht also um den Schutz aller Menschen in ihrer Vielfalt vor Diskriminierung. Dieser Schutz soll für alle Menschen, die Teilhabe an und den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Gütern und Dienstleistungen ermöglichen: Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, ihres Alters, ihres Geschlechts oder seiner religiösen Überzeugung von vornherein davon ausgeschlossen sein.
Gesetzliche Vorschriften zur Beamtenversorgung sowie ein Rundschreiben der Senatorin für Finanzen, wie mit „eingeschränkt dienstfähigen“ Beamtinnen und Beamten umgegangen werden soll.
Anmerkungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) während der Entwicklung des BTHG.
Hier finden Sie eine Fülle unterschiedlichster Rechtsprechungen und Urteile rund um das Thema Behinderung.