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Barrierefreies Bauen
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Arbeitsstättenverordnung

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10
Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.

Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):

1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs- und Gaststätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Anforderungen aus der DIN 18024-2 an Wohnheime und Beherbergungsstätten sowie Arbeitsstätten sind nicht mehr Bestandteil dieser Norm.
Für Arbeitsstätten gibt es Technische Regeln für Arbeitsstätten "ASR Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten".
Sie ersetzt die DIN 18024-2 und ist auch in Bremen anzuwenden.

Hier werden sie auf die Homepage von "behindert-barrierefrei.de" weiter geleitet.
Barrierefreies Bauen (DIN 18040-1)

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Hier werden sie auf die Homepage von "my Handicap" weiter geleitet:
Barrierefreie Adressen finden (Essen, einkaufen, Toiletten)

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Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Hier werden Sie die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weitergleitet
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

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